Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros

 

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluß

Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag zustande.
Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Das Reisebüro tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.

 

II. Auskünfte, Hinweise

Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar.

Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

 

III. Pflichten des Reisebüros

Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen des Reisenden, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa;Postgebühren etc.). Diese sind zusätzlich zum Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen). Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf
bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

 

IV. Zahlung

Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen vom Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für Anzahlungen.

 

V. Vermittlungs-Entgelte

Das Reisebüro erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Vermittlungs-Entgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Bus u.a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden werden Vermittlungs-Entgelte berechnet (siehe unten).

Die Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).

Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren,
bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten. Mit den IATA Fluggesellschaften und dem Consolidator TUI TICKET SHOP ist das Reisebüro auf der Grundlage vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem Kunden gegenüber, wird das Reisebüro jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat das Reisebüro also sowohl dem Kunden gegenüber, als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Das Reisebüro trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisebüros aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.

Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich
Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisebüro kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme berechnet das Reisebüro die hierfür von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte sowie zusätzlich sein mit dem
Kunden im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Vermittlungs-Entgelt. Von der Fluggesellschaft ist das Reisebüro mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger Entgelte im Zusammenhang mit der Flugbuchung beauftragt und haftet dieser gegenüber für diese Zahlungen. Die für diese Inkassotätigkeit anfallenden Kosten sind ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Das Reisebüro kann die Forderung der Fluggesellschaft gegebenenfalls im eigenen Namen gerichtlich und außerordentlich geltend machen.

 

Entgelte:

 

Pauschalreisen

 

 

Beratung / Verkauf von Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Versicherungen

kostenfrei

         
       

Flug

       

Flug
Inland

je
Ticket

 

30,00
EUR

 

Flug
Europa

je
Ticket

 

30,00
EUR

 

Flug
Interkontinental

je
Ticket

 

60,00
EUR

 

Low
Cost Airline

je
Strecke

 

10,00
EUR

 
         
       

Visa

       

Visabeschaffung
(zzgl. Visagebühren + Porto)

je
Pass

10,00
EUR

 
       

 

* alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte inkl. MwSt. und zzgl. Fremdgebühren Änderung vorbehalten.

 

VI. Reiseunterlagen

Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro
ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.

 

VII. Versicherungen

Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest
eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.

 

VIII. Haftung und Haftungsbeschränkung

Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler, die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

IX. Einreise und Gesundheitsbestimmungen

Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der
Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht
berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig

wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem
Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

 

X. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.